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Frage Anmeldung kompliziert bzw unmöglich

nos

Amigo
Teilnehmer
Hallo

Ich komme bei dem Thema Anmeldung leider nicht weiter.
Sachlage:
Ich hatte eine nicht permanente Anmeldung für 5 Jahre und bin in dieser Zeit zwischen D und P gependelt.
Habe also weiterhin meinen Wohnsitz in D behalten. Soweit so gut.

Nachdem die 5 Jahre abgelaufen sind stand und stehe ich vor einem Problem.
Denn meine Situation hat sich nicht geändert. Ich habe weiterhin meinen Wohnsitz in D.
Als ich mich wieder anmelden wollte hieß es, dass das nur als permanent gehen würde - und ich eine Abmeldebestätigung aus D benötige.
Diese kann und will ich aber nicht abgeben da ich weiterhin auch in D partiell lebe.

Ich habe also keine Möglichkeit mich anzumelden obwohl ich gesetzlich ja dazu verpflichtet bin. Es ist mir auf diese Art aber nicht möglich.
Da beisst sich die Katze in den Schwanz sozusagen.

Sitze ich auf der Leitung und weiß irgendwas nicht?
Also es muss doch eine Möglichkeit geben für Menschen, die mehr als 5 Jahre zwischen D und P pendeln sich anzumelden?

Weiß da jemand mehr als ich?
 
Ich hatte eine nicht permanente Anmeldung für 5 Jahre und bin in dieser Zeit zwischen D und P gependelt.
Was ist das für ein Dokument?
War es das "certificado de registo para Cidadão da UE/EEE/Suíça" ?
Siehe:

Und welches Dokument versuchst du, nun zu bekommen?
Ist es das "certificado de residência permanente para cidadão da UE/EEE/Suíça" ?
Siehe:

Eine Abmeldebescheinigung will das SEF meist nur beim ersteren sehen, daher wundert mich das gerade.

In welchem Land bist du denn mehr als die 185 Tage? Egal ob am Stück oder nicht.
Verdienst du dein Geld in einem der Länder?

 
Hallo Sivi

Die erste Anmeldung die nur 5 Jahre galt ist bereits 7 Jahre her und das Dokument ist bei einem Feuer verbrannt. Daher habe ich keine Ahnung mehr wie das hieß. Es war aber das was man am Anfang immer machen muss und nur 5 Jahre gültig ist. Da das abgelaufen ist will ich mich seit 2 Jahren wieder anmelden. Geht aber aus besagten Gründen der Abmeldebescheinigung nicht.
Ich will mich einfach nur ordentlich anmelden und mir wurde gesagt, dass es diese 5 Jahren Anmeldung die man als erstes bekommt nur einmal gibt und danach es dann zu dieser permanenten geht und es auch nur diese Möglichkeit gibt.
Da ich aber nicht permanent in P bin kann ich das nicht.
Beim Finanzamt bin ich in D gemeldet -
 
Da das abgelaufen ist will ich mich seit 2 Jahren wieder anmelden
Seit 2 Jahren versuchst du es offiziell, oder ist das Dokument seit 2 Jahren abgelaufen, und du versuchst es erst jetzt wieder erneut?
(Was das Verfahren erklären würde, denn du hättest das Recht auf die residência permanente verloren, bei der so etwas nicht verlangt wird.)

Du weichst auch etwas meinen Fragen aus.

Da ich vermute, dass du "entweder oder" aus meinen obigen links versuchst zu beantragen, schaue einfach mal genauer auf beide.
Alle Informationen sind dort enthalten.

LG,
Sivi
 
Vermutlich geht es um das certificado de registro

Es haben sich hier in den letzten Jahren Änderungen ergeben, ggf. benötigst Du das nicht mehr bei nur zeitweisem Aufenthalt:



@nos Letztlich kann dir hier nur geholfen werden, wenn Du den Sachverhalt genau beschreibst.

Vermutlich gibt es hier andere Teilnehmer, die ihren Wohnsitz in D haben aber regelmäßig länger in Portugal sind uns sich dort auch gemeldet haben. Wie sind diese denn vorgegangen?
 
Hallo

Also eigentlich erkläre den Sachverhalt detailliert und ich weiche auch keinen Fragen aus?
Ich habe einen Wohnsitz in D den ich auch behalten will und pendel zwischen P und D.
Da es hier auch ein Meldegesetz gibt habe ich mich angemeldet - für 5 Jahre. (certificado de registro, auch CRUE ) Länger ging nicht.
Es ist vor 2 Jahren abgelaufen und seither versuche ich mich irgendwie legal zu melden ohne aber meinen Wohnsitz in D aufzugeben.

Diese Anmeldung war nur 5 Jahre gültig - ist abgelaufen. Nehme ich zumindest an weil es heisst dass es für 5 Jahre gilt.
Eine Dame von der Camera sagte mir ich müsse weitere 2-5 Jahre warten und dann könnte ich vielleicht wieder so was beantragen - aber sicher weiss sie das nicht.

Und seit zwei Jahren renne ich zu den Ämtern (Camera usw) und die sagen mir dort, dass man diese 5 Jahre Anmeldung nicht ein zweites mal beantragen kann, sondern nur ein Permanenter Wohnsitz gehen würde um sich anzumelden und dazu brauche ich eine Abmeldung in D. Sonst geht das nicht.

Da ich aber keine Abmeldebestätigung habe weil ich mich nicht abmelden will - bin ich nicht angemeldet.

Weil ich mich für dieses Dokument was nur 5 Jahre gilt nicht mehr anmelden kann - weil ich das bereits getan hatte und das abgelaufen ist.
Und für das permanente brauche ich die Abmeldung.
Eigentlich müsste es möglich sein, dass ich mich wieder nur für diese 5 Jahre als non permanent hier anmelden kann. Aber genau das scheint es nicht zu geben.

Ich kann mich also in keiner Weise anmelden denn es gibt nur:
1. 5 Jahre die man nur einmal beantragen kann was ich ja bereits hatte.
2. Permanent ohne Verfall aber nur mit Abmeldebestätigung - die ich aber nicht habe.

Ich bin also nicht in der Lage mich legal zu melden.
Bin ich denn die einzige Person die nicht permanent in Portugal lebt und zwischen D und P pendelt und einen Wohnsitz in D hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hänge mich mal dran.

Ich habe die CRUE seit November 2019, die permanente ist bei mir also in diesem Jahr fällig. Wie nos habe ich zwei Wohnsitze, zum einen in Portugal, zum anderen in Deutschland. Mein steuerlicher Wohnsitz ist in Portugal, da ich hier ca. 7-8 Monate pro Jahr lebe. Wie nos habe ich ebenfalls nicht die Absicht, meinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben.

Ich höre hier zum ersten Mal, dass die Abmeldung in Deutschland eine Voraussetzung für die Erteilung der residência permanente ist. Kann das jemand hier bestätigen?

:)
 
Dr. Rathenau schreibt dazu folgendes:


"7. Muss ich nach Ablauf der 5 Jahre (Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung) einen neuen Antrag stellen?
Ja. .... ( bitte keine langen Zitate, Antwort im Link..Anmerkung Mod)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir haben übrigens einen zweiten Thread von @Stephan71 mit einem sehr ähnlichen Hintergrund, vielleicht können wir die Diskussion hierfür ja sinnvoll zusammenführen:
 
Ich greife die Thematik nochmals auf.

Wie weiter oben beschrieben, sagt Dr. Rathenau, dass eine Verpflichtung besteht, sich nach Ablauf der CRUE eine "Certificado de residência permanente" zu beantragen.

Auf der Seite


wird hingegen behauptet, dass Nach Ablauf von 5 Jahren die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden kann (nicht muss), es also keine Verpflichtung dazu gibt.

Kann jemad vielleicht aus eigener Erfahrung diesen Widerspruch aufklären?

:)
 
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