In dem Artikel "Scheidungsrecht in Portugal" (Februar 2011) wird erläutert, warum das portugiesische Scheidungsverfahren im europäischen Vergleich kostengünstig und unbürokratisch ist. So können sich Deutsche in Portugal, ohne dass beide Ehegatten in Portugal ansässig sein müssen, einvernehmlich scheiden lassen. Die Scheidung wird vom Standesamt ausgesprochen und die portugiesische Scheidungsurkunde wird automatisch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Des Weiteren geht der Artikel darauf ein, wo der Antrag auf einvernehmliche Scheidung eingereicht werden muss, was passiert, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und diese im Zeitpunkt der Scheidung minderjährig sind und wie das Verfahren nach Eingang des Scheidungsantrages insgesamt abläuft.
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