Da am 28. Juni 2010 das Bauverfahrensrecht in Portugal wesentlich novelliert wurde,geht es in dem Beitrag "Neues Baurecht in Portugal" (September 2010) über die wesentlichen Änderungen. Insbesondere wird erläutert, welche Vorhaben keiner Genehmigungs- oder Voranzeigepflicht unterfallen und welche Baumaßnahmen genehmigungsbedürftig sind. Im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen wird aufzeigt, welche Baumaßnahmen dem klassischen Genehmigungsverfahren unterliegen und wann ein Voranzeigeverfahren (comunicação prévia) durchgeführt werden muss.
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