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Baurecht Portugal: Das ist seit 2010 alles neu

Arath

Amigo
Teilnehmer
Da am 28. Juni 2010 das Bauverfahrensrecht in Portugal wesentlich novelliert wurde,geht es in dem Beitrag "Neues Baurecht in Portugal" (September 2010) über die wesentlichen Änderungen. Insbesondere wird erläutert, welche Vorhaben keiner Genehmigungs- oder Voranzeigepflicht unterfallen und welche Baumaßnahmen genehmigungsbedürftig sind. Im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen wird aufzeigt, welche Baumaßnahmen dem klassischen Genehmigungsverfahren unterliegen und wann ein Voranzeigeverfahren (comunicação prévia) durchgeführt werden muss.
 
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