Neue Gesetzeslage im Naturpark des südlichen Alentejo und der Vizentinischen Küste (PNSACV) tritt voraussichtlich demnächst in Kraft.
Der Naturpark des südlichen Alentejo und der Vizentinischen Küste (PNSACV) umfasst 75.000 Hektar ländliche und maritime Flächen; 110 km lang; vier Landkreise: Sines, Odemira, Aljezur und Vila do Bispo mit 25.000 Einwohner. Jährlich besuchen rund 3 Millionen Besucher diese Region. Politik und Gesetzgeber obliegt es Verordnungen zu erlassen, welche der Natur, den Menschen und besonders seinen Einwohnern dienen sollen. Aber offenbar wird der Naturpark von Fremden regiert, denen der Bezug zur Wirklichkeit verlorengegangen ist.
Am 30. April 2010 endet die öffentliche Auslegung des neuen Verordnungsvorschlages. Der Vorschlag kann unter
Praktische Beispiele und Auswirkungen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetzesvorschlag:
1. Toiletten verboten für Besucher der Strände. Anstatt dem dringenden Bedarf an Toiletten zu folgen, verbieten die neuen Gesetze diese. An den Stränden im Park stinkt es im Sommer bestialisch. Weite Teile der Küste sind mit Fäkalien, Toilettenpapier und Müll verschmutzt.
Motorisierter Verkehr, jedes Jahr zunehmender Lärm, besonders an Wochenenden höllischer Krach von Geländemaschinen, hat die meisten der hier lebenden Tiere verjagt und die verbliebenen werden von schießwütigen Jägern erschossen. Und niemand hindert diese verheerenden Zustände. Vor Jahren gab es hier noch den Park “Natur” von Natur aus, ohne Regulierungsdschungel einer inkompetenten Behörde.
2. Seit Jahren wird wild gecampt und Feuer gemacht. Gesetzesverstöße werden fast nicht geahndet. Es fehlen Verbotsschilder, wie “Camping und Lagerfeuer verboten!”. Der neue Verordnungsvorschlag führt aus, dass nicht nur “wildes campen”, sondern jede Art von Wohnwagenansiedlung verboten sei, obwohl unter dem Begriff “Campen” nach allgemeiner Auffassung auch Wohnmobile fallen. Die neuen Gesetze sehen vor, dass der Campierende eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit begeht, die strengstens zu ahnden ist. Die Geldstrafen sollen hoch sein. Da aber ein Gesetz ohne Aufsicht und Durchsetzung kaum das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde, werden die wilden Camper auch künftig Lagerfeuerfeten veranstalten.
3. Der Zugang zu “ Dünen” muss laut Gesetzesentwurf mit Laufstegen erfolgen. Die Landschaft wird mit unsinnigen Installationen verschandelt, die nur den Zweck erfüllen nicht in Fäkalien zu treten, als Ablage für Gegenstände dienen oder als Brennholz für die Feuerstellen Verwendung finden.
Außerdem wird in bestimmten Gegenden des Naturparkes dem Eigentümer eines Hauses verboten, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Regelung verstößt gegen die Verfassung, die Bestandschutz garantiert. Außerdem ist sie kaum durchsetzbar: Welcher Eigentümer sieht zu, wie sein Haus zusammenfällt?
4. Nach geltendem Recht kann der Eigentümer eines Grundstückes von mindestens 30 ha im Naturpark grundsätzlich eine touristische Anlage (Turismo Rural) bauen. Laut neuem Gesetzesvorschlag soll das nur möglich sein, falls das Grundstück mindestens 70 ha hat, der Bau mindestens 2.000 m von der Küste entfernt ist und innerhalb von 5.000 m Entfernung nicht schon eine touristische Anlage existiert. Da der Naturpark an einigen Stellen nicht viel mehr als 2.000 m breit ist, führt diese Regelung zum absoluten Bauverbot. Das Eigentumsrecht, von der Verfassung geschützt, wird ad absurdum geführt. Naturschutz als Vorwand rechtfertigt das nicht.
5. Verboten sind gewerbliche Fotoaufnahmen ohne Genehmigung der Parkbehörden, an bestimmten Orten zu angeln und /oder mit Booten ankern. Aber man darf jagen, obwohl es kaum noch Tiere gibt. Auf alles wird geschossen, was sich bewegt. Es gibt keine Aufsicht. Außerdem darf auf Felsen, auf denen man nicht einmal einen Angelhaken dabei haben darf, Perceves (Elefantenfüße) abgekratzt werden. Die Zerstörung der Nahrungsquelle für Fische durch unkontrollierte Perceves-
Ausbeute wird unter dem Vorwand der Tradition zugelassen. Z.B. der Sargo (Brassenart) ernährt sich von Perceves.
Man darf auch Meeresalgen für die Pharmaindustrie herausreißen. Wo Algen aus der Tiefe gerissen werden, dauert es ca. 8 Jahre, bis der Fisch an diese Orte zurückkehrt.
6. Instandhaltungsmaßnahmen, Renovierung oder interne Umgestaltung eines Hauses müssen genehmigt werden, obwohl das komplexe Baurecht mit dem Gesetz Nr. 60/2007 vom 4. Sept. 2007 entbürokratisiert werden sollte. Vorhandene Gesetze werden praktisch ignoriert!
7. Die Naturparkbehörde soll den Bauern vorgeben, was und wie sie zu pflanzen haben. Wie will die Behörde das tun, wenn sie schon jetzt nicht die Mittel hat, einem Touristen mitzuteilen, dass Lagerfeuer verboten sind?
8. Die Nutzungsänderung eines Gebäudes muss genehmigt werden. Will jemand z.B. einen Friseursalon in ein Architektenbüro umwandeln, muss der Naturpark zustimmen. Der Gemeinde als eigentliche Genehmigungsbehörde bleiben keine eigenständigen Kompetenzen. Wie aber will der Naturpark alle Anträge bearbeiten, wenn er für eine einfache schriftliche Auskunft schon jetzt zwei Jahre braucht?
9. Ein weiteres Beispiel für den Regulierungswahnsinn: Verboten ist, dass Angler mehr als 2 Angelruten benutzen. Sorge macht aber der Müll von Anglern auf den Klippen. Es ist örtliche Anglermentalität Abfall in Plastiktüten, die den Köder enthielten, zu hinterlassen. Niemand kontrolliert. Mir ist nicht bekannt, dass sich Bedienstete des Parks die Mühe machen, den Müll, der unzählige Ratten anlockt, zu beseitigen. Außerdem sah ich noch nie einen Naturparkvertreter außerhalb seines Dienstwagens.
10. Bei der Neufestlegung der Naturparkgebiete (es gibt 5 verschiedene Gebietsarten) wurden Grundstücke willkürlich in verschiedene Gebietsarten aufgeteilt. Es kommt vor, dass jemand ein Grundstück hat, das zu 95 % zur Gebietsart 1 gehört und die restlichen 5 % zur Gebietsart 5, obwohl das Grundstück insgesamt die gleiche Flora und Fauna aufweist.
Am kommenden Freitag, den 16.04. gibt es eine Informationsveranstaltung dazu in Aljezur (weitere Infos dazu auf der Seite der Gemeinde Aljezur).
Der Naturpark des südlichen Alentejo und der Vizentinischen Küste (PNSACV) umfasst 75.000 Hektar ländliche und maritime Flächen; 110 km lang; vier Landkreise: Sines, Odemira, Aljezur und Vila do Bispo mit 25.000 Einwohner. Jährlich besuchen rund 3 Millionen Besucher diese Region. Politik und Gesetzgeber obliegt es Verordnungen zu erlassen, welche der Natur, den Menschen und besonders seinen Einwohnern dienen sollen. Aber offenbar wird der Naturpark von Fremden regiert, denen der Bezug zur Wirklichkeit verlorengegangen ist.
Am 30. April 2010 endet die öffentliche Auslegung des neuen Verordnungsvorschlages. Der Vorschlag kann unter
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1. Toiletten verboten für Besucher der Strände. Anstatt dem dringenden Bedarf an Toiletten zu folgen, verbieten die neuen Gesetze diese. An den Stränden im Park stinkt es im Sommer bestialisch. Weite Teile der Küste sind mit Fäkalien, Toilettenpapier und Müll verschmutzt.
Motorisierter Verkehr, jedes Jahr zunehmender Lärm, besonders an Wochenenden höllischer Krach von Geländemaschinen, hat die meisten der hier lebenden Tiere verjagt und die verbliebenen werden von schießwütigen Jägern erschossen. Und niemand hindert diese verheerenden Zustände. Vor Jahren gab es hier noch den Park “Natur” von Natur aus, ohne Regulierungsdschungel einer inkompetenten Behörde.
2. Seit Jahren wird wild gecampt und Feuer gemacht. Gesetzesverstöße werden fast nicht geahndet. Es fehlen Verbotsschilder, wie “Camping und Lagerfeuer verboten!”. Der neue Verordnungsvorschlag führt aus, dass nicht nur “wildes campen”, sondern jede Art von Wohnwagenansiedlung verboten sei, obwohl unter dem Begriff “Campen” nach allgemeiner Auffassung auch Wohnmobile fallen. Die neuen Gesetze sehen vor, dass der Campierende eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit begeht, die strengstens zu ahnden ist. Die Geldstrafen sollen hoch sein. Da aber ein Gesetz ohne Aufsicht und Durchsetzung kaum das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde, werden die wilden Camper auch künftig Lagerfeuerfeten veranstalten.
3. Der Zugang zu “ Dünen” muss laut Gesetzesentwurf mit Laufstegen erfolgen. Die Landschaft wird mit unsinnigen Installationen verschandelt, die nur den Zweck erfüllen nicht in Fäkalien zu treten, als Ablage für Gegenstände dienen oder als Brennholz für die Feuerstellen Verwendung finden.
Außerdem wird in bestimmten Gegenden des Naturparkes dem Eigentümer eines Hauses verboten, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Regelung verstößt gegen die Verfassung, die Bestandschutz garantiert. Außerdem ist sie kaum durchsetzbar: Welcher Eigentümer sieht zu, wie sein Haus zusammenfällt?
4. Nach geltendem Recht kann der Eigentümer eines Grundstückes von mindestens 30 ha im Naturpark grundsätzlich eine touristische Anlage (Turismo Rural) bauen. Laut neuem Gesetzesvorschlag soll das nur möglich sein, falls das Grundstück mindestens 70 ha hat, der Bau mindestens 2.000 m von der Küste entfernt ist und innerhalb von 5.000 m Entfernung nicht schon eine touristische Anlage existiert. Da der Naturpark an einigen Stellen nicht viel mehr als 2.000 m breit ist, führt diese Regelung zum absoluten Bauverbot. Das Eigentumsrecht, von der Verfassung geschützt, wird ad absurdum geführt. Naturschutz als Vorwand rechtfertigt das nicht.
5. Verboten sind gewerbliche Fotoaufnahmen ohne Genehmigung der Parkbehörden, an bestimmten Orten zu angeln und /oder mit Booten ankern. Aber man darf jagen, obwohl es kaum noch Tiere gibt. Auf alles wird geschossen, was sich bewegt. Es gibt keine Aufsicht. Außerdem darf auf Felsen, auf denen man nicht einmal einen Angelhaken dabei haben darf, Perceves (Elefantenfüße) abgekratzt werden. Die Zerstörung der Nahrungsquelle für Fische durch unkontrollierte Perceves-
Ausbeute wird unter dem Vorwand der Tradition zugelassen. Z.B. der Sargo (Brassenart) ernährt sich von Perceves.
Man darf auch Meeresalgen für die Pharmaindustrie herausreißen. Wo Algen aus der Tiefe gerissen werden, dauert es ca. 8 Jahre, bis der Fisch an diese Orte zurückkehrt.
6. Instandhaltungsmaßnahmen, Renovierung oder interne Umgestaltung eines Hauses müssen genehmigt werden, obwohl das komplexe Baurecht mit dem Gesetz Nr. 60/2007 vom 4. Sept. 2007 entbürokratisiert werden sollte. Vorhandene Gesetze werden praktisch ignoriert!
7. Die Naturparkbehörde soll den Bauern vorgeben, was und wie sie zu pflanzen haben. Wie will die Behörde das tun, wenn sie schon jetzt nicht die Mittel hat, einem Touristen mitzuteilen, dass Lagerfeuer verboten sind?
8. Die Nutzungsänderung eines Gebäudes muss genehmigt werden. Will jemand z.B. einen Friseursalon in ein Architektenbüro umwandeln, muss der Naturpark zustimmen. Der Gemeinde als eigentliche Genehmigungsbehörde bleiben keine eigenständigen Kompetenzen. Wie aber will der Naturpark alle Anträge bearbeiten, wenn er für eine einfache schriftliche Auskunft schon jetzt zwei Jahre braucht?
9. Ein weiteres Beispiel für den Regulierungswahnsinn: Verboten ist, dass Angler mehr als 2 Angelruten benutzen. Sorge macht aber der Müll von Anglern auf den Klippen. Es ist örtliche Anglermentalität Abfall in Plastiktüten, die den Köder enthielten, zu hinterlassen. Niemand kontrolliert. Mir ist nicht bekannt, dass sich Bedienstete des Parks die Mühe machen, den Müll, der unzählige Ratten anlockt, zu beseitigen. Außerdem sah ich noch nie einen Naturparkvertreter außerhalb seines Dienstwagens.
10. Bei der Neufestlegung der Naturparkgebiete (es gibt 5 verschiedene Gebietsarten) wurden Grundstücke willkürlich in verschiedene Gebietsarten aufgeteilt. Es kommt vor, dass jemand ein Grundstück hat, das zu 95 % zur Gebietsart 1 gehört und die restlichen 5 % zur Gebietsart 5, obwohl das Grundstück insgesamt die gleiche Flora und Fauna aufweist.
Am kommenden Freitag, den 16.04. gibt es eine Informationsveranstaltung dazu in Aljezur (weitere Infos dazu auf der Seite der Gemeinde Aljezur).
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