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Neue Gesetzeslage in der Diskussion: Naturpark der Westküste

Arath

Amigo
Teilnehmer
Neue Gesetzeslage im Naturpark des südlichen Alentejo und der Vizentinischen Küste (PNSACV) tritt voraussichtlich demnächst in Kraft.

Der Naturpark des südlichen Alentejo und der Vizentinischen Küste (PNSACV) umfasst 75.000 Hektar ländliche und maritime Flächen; 110 km lang; vier Landkreise: Sines, Odemira, Aljezur und Vila do Bispo mit 25.000 Einwohner. Jährlich besuchen rund 3 Millionen Besucher diese Region. Politik und Gesetzgeber obliegt es Verordnungen zu erlassen, welche der Natur, den Menschen und besonders seinen Einwohnern dienen sollen. Aber offenbar wird der Naturpark von Fremden regiert, denen der Bezug zur Wirklichkeit verlorengegangen ist.

Am 30. April 2010 endet die öffentliche Auslegung des neuen Verordnungsvorschlages. Der Vorschlag kann unter eingesehen werden.

Praktische Beispiele und Auswirkungen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetzesvorschlag:

1. Toiletten verboten für Besucher der Strände. Anstatt dem dringenden Bedarf an Toiletten zu folgen, verbieten die neuen Gesetze diese. An den Stränden im Park stinkt es im Sommer bestialisch. Weite Teile der Küste sind mit Fäkalien, Toilettenpapier und Müll verschmutzt.
Motorisierter Verkehr, jedes Jahr zunehmender Lärm, besonders an Wochenenden höllischer Krach von Geländemaschinen, hat die meisten der hier lebenden Tiere verjagt und die verbliebenen werden von schießwütigen Jägern erschossen. Und niemand hindert diese verheerenden Zustände. Vor Jahren gab es hier noch den Park “Natur” von Natur aus, ohne Regulierungsdschungel einer inkompetenten Behörde.

2. Seit Jahren wird wild gecampt und Feuer gemacht. Gesetzesverstöße werden fast nicht geahndet. Es fehlen Verbotsschilder, wie “Camping und Lagerfeuer verboten!”. Der neue Verordnungsvorschlag führt aus, dass nicht nur “wildes campen”, sondern jede Art von Wohnwagenansiedlung verboten sei, obwohl unter dem Begriff “Campen” nach allgemeiner Auffassung auch Wohnmobile fallen. Die neuen Gesetze sehen vor, dass der Campierende eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit begeht, die strengstens zu ahnden ist. Die Geldstrafen sollen hoch sein. Da aber ein Gesetz ohne Aufsicht und Durchsetzung kaum das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde, werden die wilden Camper auch künftig Lagerfeuerfeten veranstalten.

3. Der Zugang zu “ Dünen” muss laut Gesetzesentwurf mit Laufstegen erfolgen. Die Landschaft wird mit unsinnigen Installationen verschandelt, die nur den Zweck erfüllen nicht in Fäkalien zu treten, als Ablage für Gegenstände dienen oder als Brennholz für die Feuerstellen Verwendung finden.

Außerdem wird in bestimmten Gegenden des Naturparkes dem Eigentümer eines Hauses verboten, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Regelung verstößt gegen die Verfassung, die Bestandschutz garantiert. Außerdem ist sie kaum durchsetzbar: Welcher Eigentümer sieht zu, wie sein Haus zusammenfällt?

4. Nach geltendem Recht kann der Eigentümer eines Grundstückes von mindestens 30 ha im Naturpark grundsätzlich eine touristische Anlage (Turismo Rural) bauen. Laut neuem Gesetzesvorschlag soll das nur möglich sein, falls das Grundstück mindestens 70 ha hat, der Bau mindestens 2.000 m von der Küste entfernt ist und innerhalb von 5.000 m Entfernung nicht schon eine touristische Anlage existiert. Da der Naturpark an einigen Stellen nicht viel mehr als 2.000 m breit ist, führt diese Regelung zum absoluten Bauverbot. Das Eigentumsrecht, von der Verfassung geschützt, wird ad absurdum geführt. Naturschutz als Vorwand rechtfertigt das nicht.

5. Verboten sind gewerbliche Fotoaufnahmen ohne Genehmigung der Parkbehörden, an bestimmten Orten zu angeln und /oder mit Booten ankern. Aber man darf jagen, obwohl es kaum noch Tiere gibt. Auf alles wird geschossen, was sich bewegt. Es gibt keine Aufsicht. Außerdem darf auf Felsen, auf denen man nicht einmal einen Angelhaken dabei haben darf, Perceves (Elefantenfüße) abgekratzt werden. Die Zerstörung der Nahrungsquelle für Fische durch unkontrollierte Perceves-
Ausbeute wird unter dem Vorwand der Tradition zugelassen. Z.B. der Sargo (Brassenart) ernährt sich von Perceves.

Man darf auch Meeresalgen für die Pharmaindustrie herausreißen. Wo Algen aus der Tiefe gerissen werden, dauert es ca. 8 Jahre, bis der Fisch an diese Orte zurückkehrt.

6. Instandhaltungsmaßnahmen, Renovierung oder interne Umgestaltung eines Hauses müssen genehmigt werden, obwohl das komplexe Baurecht mit dem Gesetz Nr. 60/2007 vom 4. Sept. 2007 entbürokratisiert werden sollte. Vorhandene Gesetze werden praktisch ignoriert!

7. Die Naturparkbehörde soll den Bauern vorgeben, was und wie sie zu pflanzen haben. Wie will die Behörde das tun, wenn sie schon jetzt nicht die Mittel hat, einem Touristen mitzuteilen, dass Lagerfeuer verboten sind?

8. Die Nutzungsänderung eines Gebäudes muss genehmigt werden. Will jemand z.B. einen Friseursalon in ein Architektenbüro umwandeln, muss der Naturpark zustimmen. Der Gemeinde als eigentliche Genehmigungsbehörde bleiben keine eigenständigen Kompetenzen. Wie aber will der Naturpark alle Anträge bearbeiten, wenn er für eine einfache schriftliche Auskunft schon jetzt zwei Jahre braucht?

9. Ein weiteres Beispiel für den Regulierungswahnsinn: Verboten ist, dass Angler mehr als 2 Angelruten benutzen. Sorge macht aber der Müll von Anglern auf den Klippen. Es ist örtliche Anglermentalität Abfall in Plastiktüten, die den Köder enthielten, zu hinterlassen. Niemand kontrolliert. Mir ist nicht bekannt, dass sich Bedienstete des Parks die Mühe machen, den Müll, der unzählige Ratten anlockt, zu beseitigen. Außerdem sah ich noch nie einen Naturparkvertreter außerhalb seines Dienstwagens.

10. Bei der Neufestlegung der Naturparkgebiete (es gibt 5 verschiedene Gebietsarten) wurden Grundstücke willkürlich in verschiedene Gebietsarten aufgeteilt. Es kommt vor, dass jemand ein Grundstück hat, das zu 95 % zur Gebietsart 1 gehört und die restlichen 5 % zur Gebietsart 5, obwohl das Grundstück insgesamt die gleiche Flora und Fauna aufweist.

Am kommenden Freitag, den 16.04. gibt es eine Informationsveranstaltung dazu in Aljezur (weitere Infos dazu auf der Seite der Gemeinde Aljezur).
 
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AW: Neue Gesetzeslage in der Diskussion: Naturpark der Westküste

Hallo,

ich habe mich mit dieser Thematik in den letzten 20 Jahren recht intensiv beschäftigt, da ich ja zu denjenigen gehöre, die in der Region seit Ende der 80er Jahre regelmäßig Urlaub gemacht habe und auch selber ein Stück dazu beigetragen habe, Touristen hierher zu bringen.

Ich kann viele Punkte, die Alexander Rathenau aufgezeigt hat, aus eigener Erfahrung bestätigen. So nötig wie es ist, diese einzigartige Natur von Costa Vicentina und Alentejoküste zu schützen, so sehr wurden der Park und seine Regeln an den hier lebenden Menschen vorbeigeplant. Dabei geht es nicht darum, den Bewohnern nur mehr "Freiheiten" einzuräumen, die natürlich auch massiv ausgenutzt würden. Aber wenn man einerseits Urbanisationen wie etwa alles im Umkreis um Vale da Telha zulässt, wo es mit Hilfe von Lissabon eine massive Übertretung von Regeln gegeben hat, andererseits aber den Einheimischen den Ausbau einer kleinen Lagerhalle verweigert, muss man sich nicht wundern, wenn die Akzeptanz auch für Zumutungen durch bestimmte Regeln nicht entstehen will.

In dem Zusammenhang weise ich gerne auf das Buch des Ethnologen Werner Krauss hin:

"Hängt die Grünen" bezieht sich dabei nicht auf die Partei, sondern die Mitarbeiter des Parks.

Dort wird geschildert, wie der Park eingerichtet wurde. Wenn man das zugegeben teils etwas trockene Buch gelesen hat weiß man, das schon beim Entstehen des Parks gravierende Fehler gemacht wurden.

Zu den Absurditäten gehört auch, dass Schwarzbauten zwar verboten sind, aber laut Alexander Rathenau niemand sich dann nauch um die Durchsetzung des Verbots kümmert. Oft gehen solche Fälle wohl mit banalen Geldstrafen aus. Aber zu dem Thema kann Alexander vielleicht noch mehr sagen.

Fest steht für mich, dass diese Region intensiv geschützt werden muss. Fest steht aber auch, dass die Bevölkerung kaum noch für dieses Projekt zu gewinnen ist. Weil auch die Parkverwaltung merkt, dass nichts in ihrem Sinne nach Plan läuft, dreht man mit dem neuen Regulatorium nochmal stärker an der Repressions-Schraube in der Hoffnung wohl, dass striktere Regeln die Einwohner zum Umdenken zwingen. Ich halte das für einen frommen Wunsch.

Kai
 
AW: Neue Gesetzeslage in der Diskussion: Naturpark der Westküste

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Außerdem wird in bestimmten Gegenden des Naturparkes dem Eigentümer eines Hauses verboten, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Regelung verstößt gegen die Verfassung, die Bestandschutz garantiert. Außerdem ist sie kaum durchsetzbar: Welcher Eigentümer sieht zu, wie sein Haus zusammenfällt?

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6. Instandhaltungsmaßnahmen, Renovierung oder interne Umgestaltung eines Hauses müssen genehmigt werden, obwohl das komplexe Baurecht mit dem Gesetz Nr. 60/2007 vom 4. Sept. 2007 entbürokratisiert werden sollte. Vorhandene Gesetze werden praktisch ignoriert!

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10. Bei der Neufestlegung der Naturparkgebiete (es gibt 5 verschiedene Gebietsarten) wurden Grundstücke willkürlich in verschiedene Gebietsarten aufgeteilt. Es kommt vor, dass jemand ein Grundstück hat, das zu 95 % zur Gebietsart 1 gehört und die restlichen 5 % zur Gebietsart 5, obwohl das Grundstück insgesamt die gleiche Flora und Fauna aufweist.

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Hallo und guten Tag,
wir wohnen zwischen Brejao und Zambujeira mitten im Naturpark und unser Haus hätte ein nächster Zeit eine Renovierung des Daches nötig. Wo kann man denn herausfinden in welcher Gebietsart unser Grundstück liegt. Über die Camara Ajezur habe ich diesen Link gefunden, leider steht dort nichts (oder ich finde nichts) darüber. Ich möchte nicht direkt zur Camara Odemira marschieren, um dort evtl. "schlafende Hunde" zu wecken...
Für einen Tipp wären wir sehr dankbar.
 
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